Du triffst den Nagel auf den Kopf! Bei der Anmietung von Wohnungen kann die Garage tatsächlich separat geregelt sein. Der Vorteil eines separaten Garagenmietvertrags ist, dass sowohl Vermieter als auch Mieter die Möglichkeit haben, diesen unabhängig vom Hauptmietvertrag zu kündigen - und das sogar ohne Angabe von Gründen (vorausgesetzt, keine spezielle Regelung wurde verankert). Bei einem integrierten Mietvertrag für Wohnung und Garage ist dies nicht so einfach möglich. Was die Betriebskosten betrifft, sind diese meist im Garagenmietvertrag inkludiert, da sie vergleichsweise niedrig sind (keine Wasser- oder Heizkosten). Aber Achtung: Es könnten zusätzliche Kosten anfallen, falls vertraglich anders festgelegt. Der Tipp des Tages? Achte genau darauf, was in deinem Vertrag steht, und informiere dich gegebenenfalls bei Experten wie Haus & Grund, die übrigens auch praktische und geprüfte Formulare online anbieten. Viel Erfolg und sichere Parkplatzsuche!